Fiktive Ersterschließung - ein Trick als Ersatz für die STRABS?!

Kaum ein Betroffener hat offensichtlich bemerkt, dass die Landesregierung den Fall der "Fiktive Ersterschließung" im KAG als Hintertür für die Abzocke der Kommunen offen halten will. Die Belastung der Eigentümer würde in den möglichen Anwendungsfällen dann bis zu 90% der Straßenausbaukosten betragen.Wir haben schon unter unserem alten Namen "VerBiB" im Jahr 1913 vor dieser Möglichkeit gewarnt und die Abschaffung der "Fiktive Ersterschließung" gefordert.

Auszug aus unserer Nürnberger Erklärung vom 18. April 2013

 2. Ungerechtigkeit und Willkür durch „fiktive Ersterschließung“ nach BauGB

Bundesweit und daher auch in Bayern gehen die Kommunen aufgrund einer Rechtslücke im BauGB dazu über, auch solche Straßenanlieger mit so genannten „fiktiven Erschließungsmaßnahmen“ zu überziehen, deren Grundstücke nicht in einem neu erschlossenen Baugebiet liegen. Häufig wird behauptet, die Anlage war noch nicht fertig gestellt, obwohl die Anlage nebst Teileinrichtungen nach der Verkehrsauffassung seit Jahrzehnten in bestimmungsgemäßen Gebrauch ist. Solche fiktiven Erschließungsmaßnahmen werden meist für an langjährig bestehenden und gut ausgebauten (oft mehrspurige, z.T. hunderte von Jahren alten) Straßen gelegene Grundstücken erhoben. Der einzige Grund für die Erhebung dieser „fiktiven Ersterschließung“ ist der, dass die Grundstücke seit Bestehen des BauGB im Jahre 1960 noch nicht zu Erschließungsbeiträgen herangezogen wurden. Der eigentliche Sinn der Erschließungskostenbeiträge nach BauGB – nämlich die Erschließungskosten für neue Baugebiete zu 90 % auf die Anlieger umzulegen - wird dabei konterkariert, weil nämlich nichts neu erschlossen wird.

Schluss mit der „Kalten Enteignung“ durch Straßenausbausatzungen und „fiktive Ersterschließung“, daher unsere Forderungen an den Bayerischen Landtag:

  1. Unterbindung der fiktiven Ersterschließung nach dem BauGB durch Schließung einer Gesetzeslücke
  2. Herauslösung der Beitragspflicht für den Ausbau von Ortsstraßen aus dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und stattdessen Finanzierung aus Steuermitteln
  3. Verpflichtung der Kommunen zur Einrichtung eines nachhaltigen Straßenbaumanagements zur Kosteneinsparung für Kommune und Bürger

Nürnberg, 18. April 2013

Verband Wohneigentum Landesverband Bayern e.V., Weiden

Allgemeiner Verband für gerechte Kommunalabgaben in Deutschland e.V. Erfurt

Eigenheimerverband Bayern e.V., München

Verband der Grundstücksnutzer in Deutschland e.V., Berlin

Vereinigte Bürgerinitiativen für gerechte Kommunalabgaben im Freistaat Bayern (VerBIB) heute: BIBN

Rechtsanwalt Dr. Bernd Söhnlein, Neumarkt                                                                                   
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Ein mieser Trick der politisch Verantwortlichen?!

Die Abschaffung der STRABS liegt offensichtlich bewußt auf Eis - man will die Regelung wohl erst nach der Landtagswahl auf die Tagesordnung setzen. Also aufgepasst bei der Wahl!!!

Hier ein Aufruf an die Presse von unserem Mitglied im Sprecherrat Josef Butzmann.

Sehr geehrte Damen und Herren  von NUZ und Südwestpresse - nachstehende Pressemitteilung könnte es auch Wert sein hier im Landkreis Neu-Ulm  über Ihre Zeitungen auf diese Veranstaltung einen Hinweis zu veröffentlichen, denn bis zur Stunde hat man von der CSU - Regierung und auch nicht von den anderen Parteien die Bürger informiert ob und wie es mit der Abschaffung der umstrittenen Straßenausbaubeitragsatzung steht.

Deutlich erkennbar ist allerdings, dass der Gesetzgeber (Freistaat Bayern)  eine hinterlistige Türe in Form von fiktiver Ersterschließung unseriösen Kommunen Tür und Tor offen lässt die Bürger u.U. trotz  noch nicht endgültig beschlossener Abschaffung - mit 90 % der Ausbaukosten schamlos zu schröpfen!

Sollten Sie weitere Infos benötigen  bitte melden entweder bei Josef Butzmann oder dem Organisationsteam von Schongau oder den Sprecherkollegen der BIBN.

mit freundlichen Grüßen
gez. Butzmann

 

Der Sprecherrat der BIBN – BÜRGERINITIATIVEN – BAYERN - NETZWERK

Bürgerinitiativen gegen Straßenausbaubeiträge und „Fiktive Ersterschließung“



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