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EOP-Methode: Abkürzung für: "an der Ertragskraft orientierte Mietwertfindung".

Dabei handelt es sich um eine Bewertungsmethode zur Ermittlung von angemessenen Mietwerten, u.a. verwendet bei Streitigkeiten über Miethöhungen oder zur Klärung, ob zwischen Pachtzins und Pachtwert des Objektes ein Missverhältnis besteht, dass den Vertrag unwirksam machen könnte.

Die Methode ist umstritten. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28.04.1999 (Az. XII ZR 150/97) wird sie als ungeeignet zur Bewertung der Gaststättenpacht angesehen.

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BUNDESFINANZHOF_Urteil_vom_10.10.18_Jahresmiete

zur Schätzung der ortsüblichen Miete:

https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/zur-bestimmung-der-ortsueblichen-marktmiete_166_484528.html