Welche Reihenfolge in der Einnahmeerzielung die Kommunen zu beachten haben ist in Art 62 Abs. 2 Ziff 2 GO geregelt. Zu den "Sonstigen Einnahmen" zählen auch die der Stadt Würzburg zustehenden Gewinnanteile der Sparkasse Mainfranken-Würzburg. Diese Gewinnanteile werden seit Jahren weder von der Stadt noch von den Stadträten im Verwaltungsrat der Sparkasse eingefordert. Die Sparkassen buchen den Großteil der Gewinne voab in ihre Rücklagen, um den ausgewiesenen Gewinn möglichst klein zu halten.

Die Gewinnanteile könnten die Schulden der Stadt Würzburg erheblich mindern. Stadträte in Würzburg, die das Thema und die Reihenfolge der Einnahmengenerierung angestoßen haben, wurden von der Mehrheit (!!!!) abgeblockt.

Zu den zusätzlichen außerordentlichen Gewinnen, die die Sparkassen aus der Verzinsung der Einlagenfazilität erzielt haben, s. dazu unseren Beitrag vom 06.03.2024

EMIS_BR_BIBN_Stadt-WÜ-62 GO.pdf